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Mitglied werden

Vielen Dank für dein Interesse. Wir freuen uns, dass du Teil unseres Vereins werden möchtest!
Auf dieser Seite findest du wissenswertes rund um deine zukünftige Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Uerdingen 1927 e.V.

Bitte beachte Folgendes zu deiner zukünftigen Mitgliedschaft:
- Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Uerdingen 1927 e.V. kann man von Geburt an werden.
- Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig von deiner aktuellen Lebenssituation und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
- Um Mitglied im Verein zu werden, fülle bitte das Formular zur Mitgliedschaft vollständig aus und sende es an uns (DLRG Ortsgruppe Uerdingen 1927 e.V., Friedrich-Ebert-Strasse 185, 47800 Krefeld).

Mitgliedsbeiträge ab 2019

Mitgliedschaft Beitrag
Kinder/Jugendliche (Einzelmitglied) 43,00 € / Jahr
Erwachsene (Einzelmitglied) 53,00 € / Jahr
Familien 90,00 € / Jahr
Firmen und sonstige juristische Personen 120,00 € / Jahr

Aufnahmegebühren ab 2019

Aufnahme Beitrag
Kinder / Jugendliche (Einzelmitglied) 50,00€ / einmalig
Erwachsene (Einzelmitglied) 50,00€ / einmalig
Familien 75,00€ / einmalig

Definition der Mitgliedsbeiträge / Aufnahmegbühren

Kinder / Jugendliche

Gilt auch für Rentner/Pensionäre, FSJ (Freiwilliges Soz. Jahr), BUFDI (Bundesfreiwilligen-Dienstler), Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte jeweils durch persönlichen Nachweis.
Der Beitrag gilt bis Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Danach wird der Betrag für Erwachsene erhoben.
Der Beitrag für Jugendliche gilt auch für Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahre, bei Vorlage des Schüler- bzw. Studentenausweises bzw. Ausbildungsvertrages.

Erwachsene

Der Beitrag gilt ab 1.1. des neuen Jahres, nach Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.

Familien

Gilt für mindestens 3 Personen, in einem Haushalt. Mindestens ein Erziehungsberechtigter und 2 minderjährige Kinder, bzw. 2 Erwachsene und 1 minderjähriges Kind.
Kinder / Jugendliche werden bis zum Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird berücksichtigt.

Firmen und sonstige Juristische Personen

Firmen, Vereinigungen bzw. Behören sind als Fördermitglieder herzlich willkommen. Sie haben jedoch nur 1 Einzelstimme als Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung.

Wechselmitglieder

Definition: Mitglieder, welche die Ortsgruppe im Jahresverlauf wechseln

Sollte ein Mitglied nach entrichtetem Jahresbeitrag in der alten Ortsgruppe unterjährig in eine andere DLRG-Ortsgruppe wechseln, so ist in der neuen Ortsgruppe für den Rest des Kalenderjahres eine beitragsfreie Mitgliedschaft zu gewähren.

Das Mitglied muss seine Mitgliedschaft in der alten Ortsgruppe satzungsgemäß kündigen und in der neuen Ortsgruppe die Mitgliedschaft beantragen. Es ist darauf zu achten, dass die Dauer der Mitgliedschaft in der DLRG weitergerechnet wird und die bisherigen Verdienstabzeichen übertragen werden.

Doppelmitgliedschaften

Die Jahresbeiträge sind in den jeweiligen Ortsgruppen satzungsgemäß zu erheben.

Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühr fällt nur bei einer kompletten Neuaufnahme an, nicht bei Änderungen der Mitgliedschaft oder bei einem Wechsel aus einer anderen Gliederung.

 

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